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09.11.2016, 17:20 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Hartz-IV-Bezieher können sich grundsätzlich nicht die Kosten für einen Volkshochschulkurs Realschulabschluss vom Jobcenter erstatten lassen. Hierbei handele es sich nicht um einen erstattungsfähigen laufenden und unabweisbaren Mehrbedarf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. November 2016 veröffentlichten. Ähnliche Meldungen:
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31.10.2023, 19:40 Uhr. clausstille56 - https: - Zehntausende Betrugsfälle bei Hartz IV sollen Jobcenter in den vergangenen vier Jahren aufgedeckt haben. Mit dieser Schlagzeile entfachten Bild und Co. erfolgreich Empörung. Tatsächlich unterschlagen die Medien dabei wichtige Informationen und täuschen ihre Leser. Von Susan Bonath Die Feindpropaganda in … Weiterlesen →...
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