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07.06.2017, 22:40 Uhr. Verfassungsblog - Das Kernbrennstoffsteuergesetz ist nichtig, da dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Für das BVerfG handelt es sich weder um eine Verbrauchssteuer noch hatte der Bund das Recht, eine neue Steuerart zu erfinden. Letzteres ist zu begrüßen, aber die Aussagen zur Verbrauchssteuer werfen Fragen auf.. Ähnliche Meldungen:
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