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30.06.2017, 13:20 Uhr. law blog - Vergnügungen sind in Deutschland ja meist steuerpflichtig. Wie aber wird die Steuer bemessen? Nach dem tatsächlichen „Vergnügungsaufwand“, erklärt das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil. Vergnügungsaufwand – dieses schöne Wort war mir bisher unbekannt. Aber abseits davon ging es um eine … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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