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11.08.2016, 12:30 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Müssen Hartz-IV-Bezieher umziehen, erhalten sie die angemessenen Umzugskosten vom Jobcenter erstattet. Dazu gehören auch Aufwendungen für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses sowie für einen Nachsendeantrag, urteilte am Mittwoch, 10. August 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 58/15 R).. Ähnliche Meldungen:
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