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19.05.2017, 15:10 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Jobcenter dürfen von notleidenden Hartz-IV-Beziehern nicht pauschal verlangen, dass sie ein erhaltenes Mietkautionsdarlehen jahrelang von ihrem Arbeitslosengeld II abstottern. In atypischen Ausnahmefällen muss die Behörde auch andere Alternativen der Mietkautionsgewährung in Betracht ziehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem. Ähnliche Meldungen:
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