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04.05.2017, 12:20 Uhr. law blog - Man kann natürlich auch sehenden Auges in sein Unglück rennen. So macht es gerade ein Angeklagter, der wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht verurteilt worden ist. Und zwar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Und das ohne Bewährung. … Weiterlesen →. Ähnliche Meldungen:
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