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16.06.2016, 15:40 Uhr. Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln - Nachdem der Polizeipräsident in Berlin das „Zeigen und Rezitieren“ des Böhmemanngedichts auch in Teilen bei einer Demonstration untersagt hatte und auch das Verwaltungsgericht Berlin sich weigerte, einen Katalog des gerade noch erlaubten anzubieten, wollten es die Piraten etwas genauer wissen. So meldeten die Piraten eine weitere. Ähnliche Meldungen:
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