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Statt Eingliederungvereinbarung ein Verwaltungsakt

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20.07.2016, 14:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - So urteilte das Sozialgericht Köln Az.: S 15 AS 2459/16.ER; Ein die Eingliederungsvereinbarung (EGV - § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II kommt nur in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Antragsteller eine EGV abzuschließen, oder im Einzelfall besondere. Ähnliche Meldungen:

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Statt   Eingliederungvereinbarung   Verwaltungsakt   Sozialgericht   Köln   AS   16ER;   Eingliederungsvereinbarung   EGV   Satz   SGB   II