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24.03.2017, 23:30 Uhr. >b's weblog - Der Export von Rüstungsgütern in Spannungs- und Kriegsgebiete ist sowohl nach deutschem Recht, als auch durch entsprechende EU-Richtlinien und selbst durch internationales Recht (ATT – Arms Trade Treaty) verboten. Dennoch finden Waffen aus Deutschland und solche aus anderen westlichen Ländern immer wieder ihren Weg in diese Regionen, so auch im. Ähnliche Meldungen:
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