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20.06.2017, 11:50 Uhr. Fefes Blog - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russlands Verbot für "Schwulen-Propaganda" als diskriminierend eingestuft.Gut, die Einstufung überrascht jetzt nicht, eher dass der ECHR für Russland zuständig ist. Stellt sich raus, dass Russland zugestimmt hat, aber dann muss für Fälle über Russland ein russischer Richter dabei sein. Und. Ähnliche Meldungen:
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