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Zwei bizarre zweitinstanzliche Urteile gegen das Bargeld

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02.07.2017, 09:40 Uhr. Newsblog - norberthaering.de - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 13. Juni 2017 (22a 1351/16) durch Ablehnung einer Berufungsbeschwerde entschieden, dass der WDR Bargeld als Zahlungsmittel für den Rundfunkbeitrag ablehnen darf. Am 8. Juni befand das Oberlandesgericht Stuttgart (9 VA 17/16), dass das Amtsgericht Reutlingen die Barhinterlegung des Rundfunkbeitrags. Ähnliche Meldungen:

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