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06.06.2017, 17:20 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Jedenfalls Hartz-IV-Aufstocker können sich mit ihren Hilfeleistungen ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände rüsten. Auch wenn die Bundesregierung jedem Bürger empfohlen hat, für den Katastrophenfall einen Notvorrat an Lebensmitteln anzulegen, muss das Jobcenter die Kosten dafür nicht gesondert erstatten, entschied das. Ähnliche Meldungen:
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