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Berufungsbegründung im Verfahren Häring gg. Hessischen Rundfunk (gekürzt)

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04.02.2017, 17:40 Uhr. Newsblog - norberthaering.de - Carlos A. Gebauer. In dem Verwaltungsstreitverfahren Dr. Häring gegen Hessischer Rundfunk 10 A 2929/16 wird die mit Schriftsatz vom 9. Dezember 2016 eingelegte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main, Az. 1 K 2903/15.F, nunmehr wie folgt begründet: Einleitend zunächst dies: Der Beklagte hat sich nach dem Wortlaut seiner. Ähnliche Meldungen:

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04.04.2024, 07:54 Uhr. >b's weblog - https: - Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht hatten in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk geurteilt, dass der komplette Ausschluss der Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, die Bürgerrechte von Menschen ohne Konto verletzt. Die Beitragssatzungen wurden deshalb in maximal restriktiver, möglicherweise wiederum...

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