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Strafnachlass in Argentinien bei Verbrechen gegen die Menschheit

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07.05.2017, 07:10 Uhr. amerika21 - Buenos Aires. Der Oberste Gerichtshof von Argentinien hat mit einer knappen Mehrheit das Gesetz 24.390 auch bei Verbrechen gegen die Menschheit für gültig erklärt. Demnach wird bei Personen in Untersuchungshaft ab dem zweiten Jahr jedes weitere Jahr doppelt berechnet. Diese Zeit wird dann von einer möglichen folgenden Haftstrafe abgezogen. ... weiterlesen. Ähnliche Meldungen:

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