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29.06.2017, 10:00 Uhr. Verfassungsblog - Falls der Bundestag am Freitag tatsächlich über die Ehe für alle entscheiden sollte: Steht dann das Grundgesetz einem positiven Votum entgegen? Wollte die verfassungsgebende Gewalt die Ehe für alle für verfassungswidrig erklären? Der historische Wille des Verfassungsgebers gibt dafür bei genauerer Betrachtung nichts her – eher im Gegenteil. Ähnliche Meldungen:
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