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16.07.2018, 12:52 Uhr. Internet-Law - Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil (Az.: VI ZR 233/17) zu der Frage verkündet, ob Aufnahmen von Dashcams, die das Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer erfassen, im Unfallprozess verwertbar sind. Der BGH erläutert zunächst, dass zumindest. Ähnliche Meldungen:
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