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Reichsbürger Wolfgang Schäuble

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05.12.2016, 19:40 Uhr. Newsblog - norberthaering.de - Von Andrea Drescher.* In Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz ist das Recht auf Meinungsfreiheit geklärt. “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.” Eindeutig - sollte man denken. Aber dieses Recht soll zunehmend nur noch. Ähnliche Meldungen:

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