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18.07.2017, 18:00 Uhr. junge Welt - Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Münchner Oktoberfestattentat von 1980 teilweise zu Unrecht verweigert. Das stellte nun das Bundesverfassungsgericht klar.. Ähnliche Meldungen:
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