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18.07.2017, 18:00 Uhr. junge Welt - Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Münchner Oktoberfestattentat von 1980 teilweise zu Unrecht verweigert. Das stellte nun das Bundesverfassungsgericht klar.. Ähnliche Meldungen:
Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie | Von Norbert Häring
20.04.2024, 11:56 Uhr. apolut.net - https: - Ein Kommentar von Norbert Häring. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden...
Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie
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17.04.2024, 11:57 Uhr. >b's weblog - https: - Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden äußert.Den Bericht gibt's...
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