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19.07.2016, 08:40 Uhr. altonabloggt - Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem „Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ zugestimmt. Der Tag der tatsächlichen Umsetzung ist bis dato noch nicht bekannt. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger... Read More ›. Ähnliche Meldungen:
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